n-komm E-Akte for ELO – EULA

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) 

n-komm E-Akte for ELO – Version 1.0 

Stand: 2026
 

1. Vertragsparteien 

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen:

n-komm GmbH
Unterweingartenfeld 6
76135 Karlsruhe
Deutschland

Geschäftsführer: Alexander Kühn
Tel.: +49 721 354600

– nachfolgend „n-komm“ –

und

dem Erwerber bzw. Nutzer der Software („Endkunde“).

Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Software „n-komm E-Akte for ELO – Version 1.0“.  

2. Vertragsgegenstand 

Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung der Software „n-komm E-Akte for ELO“ zur Installation und Nutzung in einer On-Premises-Umgebung beim Endkunden.

Die Software stellt eine technologische Weiterentwicklung der ELO E-Akte (Classic) dar und basiert auf der ELO Low-Code-Plattform.

Die Software wird ausschließlich im Rahmen eines lizenzpflichtigen Subscription-Modells bereitgestellt.

Installations-, Beratungs-, Schulungs-, Wartungs- oder Supportleistungen sind nicht Bestandteil dieser Lizenzvereinbarung und werden gesondert vereinbart. 

3. Zustandekommen des Vertrages 

Dieser Lizenzvertrag wird wirksam durch Installation, Aktivierung oder Nutzung der Software.

Mit der Nutzung erkennt der Endkunde diese Lizenzbedingungen vollständig und verbindlich an.

Sollte der Endkunde mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, darf die Software weder installiert noch genutzt werden. 

4. Lizenzmodell 

Die Nutzung der Software erfolgt auf Basis eines User-basierten Lizenzmodells.

Eine Lizenz ist erforderlich für jede natürliche Person, die:
• Zugriff auf die Software besitzt oder
• Funktionen der Software aktiv nutzt.

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer Subscription mit monatlicher Abrechnung.

Die zulässige Anzahl der Nutzer ergibt sich aus dem jeweiligen Lizenzvertrag oder der Rechnung. 

5. Lizenzgewährung 

n-komm räumt dem Endkunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein.

Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich:
• innerhalb der Organisation des Endkunden
• im Rahmen der erworbenen Lizenzanzahl
• während der Laufzeit der Subscription.

Jegliche Nutzung außerhalb dieser Bedingungen ist unzulässig. 

6. Zulässige Nutzung 

Der Endkunde ist berechtigt:

• die Software zu installieren
• die Software produktiv zu nutzen
• die Software durch eigene Mitarbeiter zu verwenden
• Sicherungskopien zu erstellen, soweit dies zur Datensicherung erforderlich ist.

Die Nutzung darf ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke erfolgen. 

7. Unzulässige Nutzung 

Dem Endkunden ist insbesondere untersagt:

• Nutzung der Software durch externe Dienstleister
• Weitergabe oder Überlassung der Software an Dritte
• Weiterverkauf oder Unterlizenzierung
• Vermietung oder Verpachtung der Software
• Reverse Engineering
• Dekompilierung oder Analyse des Quellcodes
• Veränderung der Software ohne Zustimmung von n-komm

Eine Nutzung über den vereinbarten Lizenzumfang hinaus stellt eine Lizenzverletzung dar. 

8. Lizenzüberwachung und Audit 

n-komm ist berechtigt, die Nutzung der Software zur Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überprüfen.

Hierzu können insbesondere erfolgen:
• automatisiertes Lizenzreporting
• technische Lizenzprüfung
• ein Lizenzaudit.

Ein Audit wird mit angemessener Frist angekündigt und während der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Der Endkunde verpflichtet sich zur angemessenen Mitwirkung. 

9. Lizenzüberschreitung 

Wird festgestellt, dass die Nutzung der Software über die erworbenen Lizenzrechte hinausgeht, ist der Endkunde verpflichtet, die fehlenden Lizenzen nachzulizenzieren.

In diesem Fall erfolgt eine Nachfakturierung der entsprechenden Lizenzgebühren.

Die Nachlizenzierung erfolgt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Übernutzung. 

10. Vertragslaufzeit 

Die Software wird im Rahmen einer Subscription mit monatlicher Abrechnung überlassen.

Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Lizenzvertrag.

Mit Beendigung der Subscription endet automatisch das Nutzungsrecht an der Software. 

11. Kündigung bei Vertragsverstoß 

Verstößt der Endkunde gegen diese Lizenzbedingungen, ist n-komm berechtigt, den Lizenzvertrag außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Im Falle der Kündigung ist der Endkunde verpflichtet:
• die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen
• sämtliche installierten Kopien zu entfernen
• alle Sicherungskopien zu löschen. 

12. Eigentum und Urheberrechte 

Die Software einschließlich Quellcode, Programmstruktur, Dokumentation, Konzepten und Designs ist urheberrechtlich geschützt.

Alle Rechte verbleiben ausschließlich bei der n-komm GmbH.

Der Endkunde erwirbt ausschließlich ein Nutzungsrecht, kein Eigentum an der Software. 

13. Haftung 

n-komm haftet unbeschränkt:
• bei Vorsatz
• bei grober Fahrlässigkeit
• bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Im Übrigen ist die Haftung auf die im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Lizenzgebühren begrenzt.

Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Endkunde ist für eine ordnungsgemäße Datensicherung selbst verantwortlich. 

14. Datenschutz 

Soweit bei der Nutzung der Software personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Regelung der datenschutzrechtlichen Pflichten in einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Diese kann bei n-komm angefordert werden. 

15. Änderungen der Lizenzbedingungen 

n-komm behält sich vor, diese Lizenzbedingungen anzupassen, soweit dies aufgrund technischer Weiterentwicklungen, gesetzlicher Änderungen oder Anpassungen des Lizenzmodells erforderlich ist.

Änderungen werden dem Endkunden rechtzeitig mitgeteilt. 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe. 

17. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.